CE
Das CE-Kennzeichen bestätigt, dass ein Produkt – darunter auch Gabelstapler und Anbaugeräte – den geltenden EU-Richtlinien entspricht und sicher betrieben werden kann. Für Flurförderzeuge bedeutet dies, dass der Hersteller umfassende Prüfungen durchgeführt hat und das Gerät den Maschinenrichtlinien, EMV-Vorschriften und Sicherheitsstandards entspricht. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen Stapler und Anbaugeräte in der EU nicht in Verkehr gebracht oder betrieben werden.
Das CE-Kennzeichen ist besonders wichtig beim Kauf von Gebrauchtstaplern über Gebrauchte Gabelstapler oder beim Import aus Nicht-EU-Ländern. Fehlende Dokumentationen können zu Betriebsverboten führen. Käufer sollten darauf achten, dass eine vollständige Konformitätserklärung vorliegt, da diese Teil der CE-Bewertung ist. Auch Umbauten oder nachträgliche Anbauten – beispielsweise der Einsatz neuer Anbaugerätetypen – können die CE-Gültigkeit beeinflussen.
Eine Beratung durch einen Staplerhändler wird empfohlen, wenn Unsicherheiten bestehen. Für Betreiber ist das CE-Zeichen ein zentraler Nachweis für Betriebssicherheit und Rechtssicherheit.
Frage 1: Wofür steht das CE-Zeichen?
Antwort 1: Für die Einhaltung aller relevanten EU-Sicherheitsrichtlinien.
Frage 2: Ist CE bei Gebrauchtstaplern Pflicht?
Antwort 2: Ja, auch gebrauchte Geräte müssen CE-konform sein.
Frage 3: Beeinflussen Umbauten die CE-Kennzeichnung?
Antwort 3: Ja, Veränderungen können die CE-Gültigkeit aufheben.
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